Die österreichische Neutralität ist ein Grundsatz der Außenpolitik Österreichs, der seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs besteht. Sie wurde erstmals 1955 in der österreichischen Verfassung verankert. Die Neutralität bezieht sich darauf, dass Österreich sich nicht militärisch in Konflikte anderer Länder einmischt und auch keine Militärbündnisse eingeht.
Österreichs Neutralität ist von großer Bedeutung für das Land, da es geografisch in der Mitte Europas liegt und historisch oft von kriegerischen Auseinandersetzungen betroffen war. Die Neutralität soll sicherstellen, dass Österreich nicht in militärische Konflikte verwickelt wird und eine friedliche Außenpolitik verfolgt.
Die Neutralität Österreichs wird jedoch als "bewaffnete" Neutralität bezeichnet, da das Land weiterhin über eine eigene Streitkraft verfügt und sich verteidigen kann. Das österreichische Bundesheer ist jedoch ausschließlich für die Verteidigung des Landes zuständig und hat kein Mandat für offensives militärisches Eingreifen.
Die Neutralität Österreichs hat auch Konsequenzen für die Mitgliedschaft des Landes in internationalen Organisationen. Als neutraler Staat ist Österreich kein Mitglied der NATO, hat jedoch eine aktive Rolle in anderen Organisationen wie den Vereinten Nationen (UN), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Europäischen Union (EU) inne.
Die Österreichische Neutralität wurde im Zuge der politischen Veränderungen im Kalten Krieg vielfach diskutiert, bleibt aber bis heute ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik des Landes.
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